Pressemitteilung vom 26.03.2024: Stärkung des Religionsunterrichts an Schulen

Information

Zweites Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften[1]

Pressemitteilung vom 26.03.2024

Aus der Sitzung des Senats am 26. März 2024:

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Dafür greift der Gesetzentwurf fünf zentrale Vorhaben aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026 des Landes Berlin auf. Hierzu zählen die Umsetzung des sogenannten Kita-Chancenjahres, die Abschaffung des Probejahres nach der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 am Gymnasium, die Einführung eines elften Pflichtschuljahres, die Gründung eines eigenen Berliner Landesinstituts und die Stärkung des Religionsunterrichts an Schulen.

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Berlin stärkt den bekenntnisorientierten Religionsunterricht. Deshalb wird im Schulgesetz klar festgehalten, dass Religionsgemeinschaften das Recht haben, Religionsunterricht anzubieten. Schulen werden zukünftig verpflichtet sein, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahmeentscheidung die Eltern zur Teilnahme an Religions-/Weltanschauungsunterricht zu befragen.

[1] https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1431511.php